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Vorstand Satzung |
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Vorstand des Schützen-Club Feggendorf e.V. |
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Satzung des Schützen-Club Feggendorf e.V. § 1 Name und Sitz § 2 Zweck Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 3 Rechnungsjahr und Gerichtsstand § 4 Mitglieder 1. Jugendliche Mitglieder lt. Ordnung des Deutschen Schützenbundes. § 5 Mitgliedschaft: Eintritt Im Falle einer Ablehnung kann der Abgelehnte formlos beim Vorstand beantragen, daß diese Entscheidung von der Mitgliesderversammlung überprüft werden soll. Die Mitgliederversammlung entscheidet in solchen Fällen mit zwei Dritteln der anwesesenden Stimmberechtigten über das Aufnahmegesuche entgültig. § 6 Mitgliedschaft: Verlust Dies gilt auch, wenn ein Nitglied nach mehrmaliger Aufforderung weiterhin mit ausstehenden Beiträgen im Rückstand bleibt. In jedem Falle der Beendigung der Mitgliedschaft ist der Beitrag bis einschließlich Austrittsmonat zu bezahlen. § 7 Ehrungen § 8 Beiträge § 9 Organe der Vorstand Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. § 10 Vorstand 1. Vorsitzender Dem geschäftsführenden Vorstand obliegt die ehrenamtliche Geschäftsführung. § 11 Jahreshauptversammlung/Mitgliederversammlung Die vorgenannten Versammlungen sind für alle Belange des Vereins zuständig. Die Jahreshauptversammlung beschließt insbesonderere über die Beiträge, Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes, der Kassenprüfer und über Satzungsänderungen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Verlangen eines Viertels aller Mitglieder innerhalb von 14 Tagen einzuberufen. In dem Antrag an den Vorstand ist der Grund zu benennen. Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Wahlen und Abstimmungen erfolgen in geheimer und schriftlicher Abstimmeung, wenn ein stimmberechtigtes Mitglied dies während der Versammlung beantragt. Stimm-, wahl-, und antragsberechtigt ist jedes Mitglied nach Vollendeung des 18. Lebensjahres. Soweit innerhalb der Satzung nicht anders bestimmt, entscheidet bei zu fassenden Beschlüssen, Wahlen und Abstimmungen usw. die einfache Stimmenmehrheit der stimmerechtigten anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. § 12 Niederschrift § 13 Kassenprüfung § 14 Satzungsänderung § 15 Auflösung des Vereins Sie erlangt aber nur dann Gültigkeit, wenn die Auflösung mit gleicher Stimmenmehrheit in einer zweiten Versammlung, die nach vier Wochen stattfinden muß, beschlossen wird. Im Falle einer Auflösung hat kein Mitglied ein Anrecht auf das vorhandenen Vereinsvermögen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Clubs an das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverband Feggendorf, zur ausschließlichen und unmittelbaren Förderung gemeinnütziger Zwecke.
Feggendorf, den 3. Januar 1992 |
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1. Vorsitzende |
Christine Röhr |
05043-2461 |
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2. Vorsitzende |
Gerda Minkley |
05043-1602 |
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Schriftwartin |
Sandra Meier |
05043-98327 |
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stellv. Schriftwartin |
Petra Engelking |
05723-76575 |
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Kassenwart |
Dieter Herbst |
05151-783331 |
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stellv. Kassenwart |
Sandra Meier |
05043-98327 |
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Leiter der Schießkommission |
Christian Röhr |
05043-2461 |
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stellv. Leiter der Schießkommission |
Horst Prothmann |
05043-2364 |
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1. Damenleiterin |
Heike Ahnefeld |
05723-7216 |
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2. Damenleiterin |
Hildegard Röhr |
05043-2461 |
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1. Jugendleiterin |
Sandra Meier |
05043-98327 |
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Vergnügungswart |
Fritz Röhr |
05723-914310 |
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Alterssprecher |
Heinrich Faber |
05043-2364 |
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Ehrenvorsitzender |
Wolfgang Faber |
05137-50849 |